Anscheinsbeweis bei Abkommen von der Fahrbahn infolge Glatteises
SchlHOLG, Urteil vom 11.09.1997 - Aktenzeichen 7 U 37/96
DRsp Nr. 1999/1820
Anscheinsbeweis bei Abkommen von der Fahrbahn infolge Glatteises
Für ein Verschulden des Pkw-Führers, der auf Glatteis von der Fahrbahn abgekommen ist, spricht nur dann ein Anscheinsbeweis, wenn feststeht, daß die Straßenglätte rechtzeitig vorhersehbar war.