Die Berufung des Klägers gegen das am 24. September 2012 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn -
Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt der Kläger.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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