Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben, soweit es die Betroffene C betrifft.
Im Umfang der Aufhebung wird die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an das Amtsgericht Bielefeld zurückverwiesen.
I.
Das Amtsgericht verurteilte die Betroffene C wegen "fahrlässiger Anordnung der Inbetriebnahme eines Lastkraftwagens, obwohl das Fahrzeug nicht vorschriftsmäßig war und dadurch die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt war", zu einer Geldbuße von 270 € und den Mitbetroffenen E wegen "fahrlässiger Inbetriebnahme eines Kraftfahrzeuges, das sich in einem Zustand befand, der die Verkehrssicherheit wesentlich beeinträchtigt", zu einer Geldbuße von 180 €.
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