Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Heilbronn vom 21. Februar 2013 im Rechtsfolgenausspruch wie folgt abgeändert:
Gegen den Betroffenen wird eine
Geldbuße in Höhe von 500,00 €
festgesetzt.
Dem Betroffenen wird für die Dauer von einem Monat verboten, im Straßenverkehr Kraftfahrzeuge jeder Art zu führen.
Das Fahrverbot wird erst wirksam, wenn der Führerschein des Betroffenen in amtliche Verwahrung gelangt, spätestens jedoch mit Ablauf von vier Monaten seit Eintritt der Rechtskraft.
Dem Betroffenen wird nachgelassen, die Geldbuße in monatliche Raten zu je 50,00 Euro, beginnend am 22. November 2013 und dann jeweils zum Zehnten eines Monats, zu bezahlen.
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