Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Aachen vom 13. August 2021 werden mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass jeweils der Schuldspruch wegen versuchten Computerbetrugs entfällt.
Jeder Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels und die den Nebenklägerinnen im Revisionsverfahren dadurch entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen.
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