1. Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
2. Die Sache wird auf den Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen.
3. Die Rechtsbeschwerde wird als unbegründet verworfen.
4. Die Kosten der Rechtsbeschwerde trägt der Betroffene.
I.
Das Amtsgericht Stadthagen verurteilte den Betroffenen am 1. Oktober 2012 wegen fahrlässiger Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften und setzte eine Geldbuße von 150 € fest.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|