Die Berufung des Klägers gegen das am 25.01.2021 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 30. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main (Az. 2-
Der Kläger trägt die Kosten der Berufung.
Das Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 115% des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit i.H.v. 115% des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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