Die Berufung der Klägerin gegen das am 14. September 2011 verkündete Urteil der 26. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens hat die Klägerin zu tragen.
Dieses Urteil und das angefochtene Urteil sind vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
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