Die Berufung der Klägerin gegen das am 17. Oktober 2014 verkündete Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Bonn ‑
Hinsichtlich der hilfsweise erhobenen Stufenklage wird die Berufung insgesamt zurückgewiesen, soweit die Klägerin Ansprüche auf einen Mindestrückkaufswert bzw. auf den Rückkaufswert im Sinne der versprochenen Leistung ohne Verrechnung von Abschlusskosten verfolgt.
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