LG Stuttgart, vom 03.08.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 14 O 124/18
Anforderungen an die Widerrufsinformation und die Pflichtangaben beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages zum Zwecke der Finanzierung eines Kaufs
OLG Stuttgart, Urteil vom 12.11.2019 - Aktenzeichen 6 U 222/18
DRsp Nr. 2021/312
Anforderungen an die Widerrufsinformation und die Pflichtangaben beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages zum Zwecke der Finanzierung eines Kaufs
1. Der Lauf der Widerrufsfrist beim Abschluss eines Verbraucherdarlehensvertrages setzt lediglich voraus, dass der Verbraucher ein Exemplar des Vertragsformulars enthält, das nach Unterschriftsleistung des Verbrauchers die Vertragserklärung dokumentiert. Dass gerade das dem Verbraucher überlassen Exemplar seine Unterschrift trägt, ist dazu nicht erforderlich.2. Ob eine in ihrer Formulierung zum Fristbeginn den Wortlaut des gesetzlichen Musters übernehmende Widerrufsinformation trotz der Entscheidung des EuGH, Urteil vom 26.03.2020 – C-66/19 –, als im Sinne des Art. 247 § 6 Abs. 1EGBGB klar und verständlich zu bewerten ist, kann offenbleiben, weil eine andere Bewertung vom eindeutigen Willen des nationalen Gesetzgebers abweichen würde und für eine solche Auslegung contra legem auch beim richtlinienkonformer Auslegung kein Raum wäre.3. Die gemäß Art. 247 § 6 Abs. 1 Nr. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 Nr. 11EGBGB erforderlichen Angaben zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner etwaigen Anpassung sind nicht erteilt, wenn sich dem unter der Überschrift „Verzugszinsen“ wiedergegebenen Text keine Angaben zum Verzugszinssatz und der Art und Weise seiner Anpassung entnehmen lassen.
Tenor
1. 2. 3. 4.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" abrufen.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.