Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. Februar 2019, Az.
abgeändert:
1.Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger einen Betrag von 33.860,45 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 23. August 2018 zu zahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird
zurückgewiesen.
III.Von den Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen tragen der Kläger 22 % und die Beklagte 78 %.
IV. V. VI.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|