Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 18.09.2018, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.673,35 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 08.09.2017 zu bezahlen.
2.Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
II.Die weitergehende Berufung des Klägers wird zurückgewiesen.
III.Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen.
IV. V.
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