Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 14.02.2019, Az.
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.780,26 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.08.2018 zu bezahlen.
2. II. III. IV. V.
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