Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Cochem vom 22. Oktober 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten der Rechtsbeschwerde, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Cochem zurückverwiesen.
Mit dem angegriffenen Urteil hat das Amtsgericht gegen den Betroffenen wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h eine Geldbuße von 150,- Euro festgesetzt sowie wegen wiederholter Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 26 km/h binnen eines Jahres ein Fahrverbot von 1 Monat verhängt.
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