Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Hersbruck vom 9. November 2012 mit den Feststellungen aufgehoben.
II.Die Sache zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Amtsgericht Hersbruck zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen einer am 05.07.2011 als Führer eines Pkw begangenen fahrlässigen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 61 km/h zu einer Geldbuße von 440 Euro verurteilt und gegen ihn ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten nach Maßgabe des § 25 Abs. 2a StVG verhängt. Mit seiner gegen dieses Urteil gerichteten Rechtsbeschwerde rügt der Betroffene die Verletzung formellen und materiellen Rechts.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|