Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Bad Mergentheim vom 21. Juli 2009 mit den Feststellungen
a u f g e h o b e n .
Die Sache wird zu neuer Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsmittels, an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Bad Mergentheim
z u r ü c k v e r w i e s e n .
I. Das Amtsgericht verurteilte den Betroffenen wegen vorsätzlichen Überschreitens der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 43 km/h zu einer Geldbuße von 150 € und sprach ein einmonatiges Fahrverbot aus.
Es hat folgenden Sachverhalt festgestellt:
"Am 30.9.2008 um 12.06 Uhr befuhr der Betroffene als Fahrer des PKW ... die B 19 bei km 2,2 in B. in Fahrtrichtung B..
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