Das angefochtene Urteil wird mit den Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an dieselbe Abteilung des Amtsgerichts Duisburg zurückverwiesen.
Das Amtsgericht hat den Betroffenen wegen vorsätzlicher Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zu einer Geldbuße von 200 Euro verurteilt und ein Fahrverbot von einem Monat verhängt.
Hiergegen wendet sich der Betroffene mit seiner Rechtsbeschwerde.
II.
Das zulässige Rechtsmittel hat in der Sache (vorläufig) Erfolg und führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils einschließlich der zu Grunde liegenden tatsächlichen Feststellungen und zur Zurückverweisung der Sache an das Amtsgericht.
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