1. Unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels wird auf die Berufung des Klägers das Urteil der 9. Zivilkammer des Landgerichts Saarbrücken vom 17. November 2010 -
a. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 28.414,54 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 27.7.2005 zu zahlen.
b. Die Beklagten werden weiterhin verurteilt, außergerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 804,50 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2005 zu zahlen.
c. Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
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