Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Landgerichts München I vom 14.09.2017, Az.
Die Klägerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3.Das in Ziffer 1 genannte Endurteil des Landgerichts München I sowie dieses Urteil sind ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
4.Die Revision gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.
A.
Die Parteien streiten um Provisionsrückforderungsansprüche der Klägerin.
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