Das angefochten Urteil wird mit seinen Feststellungen aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten der Revision - an eine andere Abteilung des Amtsgerichts Gummersbach zurückverwiesen
I.
Gegen den Angeklagten ist durch Urteil des Amtsgerichts Gummersbach vom 6. Juni 2012 wegen vorsätzlicher Trunkenheit im Straßenverkehr eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 90 € verhängt worden. Zugleich ist ihm die Fahrerlaubnis entzogen, sein Führerschein eingezogen und die Verwaltungsbehörde angewiesen worden, vor Ablauf von noch weiteren 5 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
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