Die Rechtsbeschwerde wird zu Fortbildung des materiellen Rechts zugelassen.
Das angefochtene Urteil wird aufgehoben.
Der Betroffene wird freigesprochen.
Die Kosten des Verfahrens sowie die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen trägt die Staatskasse.
I.
Der Betroffene ist durch Urteil des Amtsgericht Essen vom 18.09.007 wegen fahrlässigen Falschparkens, Parkens auf Sonderparkplatz für Bewohner, zu einer Geldbuße von 15,-- € verurteilt worden.
Das Amtsgericht hat folgende Feststellungen zur Sache getroffen:
"Der Betroffene stellte am ######### den Pkw der Marke B mit dem amtlichen Kennzeichen N, dessen Halterin seine Ehefrau ist, mit 2 Rädern auf dem Gehweg der B-Straße, Höhe Haus - Nr. #, parkend in F ab.
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