1. Die Berufung des Klägers gegen das am 09. Januar 2013 verkündete Urteil der 11. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg, Az.:
2. Die Kosten der Berufungsinstanz trägt der Kläger.
3. Das Urteil ebenso wie das angefochtene Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 09. Januar 2013 ist ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar.
I.
Der Kläger nimmt die beklagte Versicherung wegen eines zwischen den Parteien umstrittenen Diebstahls seines Pkw der Marke VW aus einer Teilkaskoversicherung in Anspruch.
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