Der klagende Versicherungsverband macht aus übergegangenem Recht Schadensersatzansprüche aus Anlaß eines Verkehrsunfalls geltend, der sich am 22. November 1991 gegen 13.35 Uhr in L. ereignet hat. Der Beklagte führte dort für seinen Arbeitgeber mit einer selbstfahrenden Arbeitsmaschine (Radlader) am Ortseingang Baggerarbeiten im Fahrbahnbereich durch, etwa 80 - 100 m von einer Schule entfernt. Von dieser kommend fuhr der Schüler S. mit seinem Motorrad, auf dessen Rücksitz die Mitschülerin K. saß, auf die Baustelle zu und geriet hierbei an die Schaufel des Radladers. Beim Sturz vom Motorrad erlitten er und K. erhebliche Verletzungen. Beide sind beim Kläger unfallversichert.
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