Anforderungen an die Belehrung über die Klagefrist durch den Versicherer; Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot; Einhaltung der Klagefrist bei Regreßansprüchen des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen Mitversicherte
OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.04.1997 - Aktenzeichen 22 U 242/96
DRsp Nr. 1997/5201
Anforderungen an die Belehrung über die Klagefrist durch den Versicherer; Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot; Einhaltung der Klagefrist bei Regreßansprüchen des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen Mitversicherte
1. Eine klare und eindeutige Belehrung gemäß § 12 Abs. 3VVG wird durch die einleitende Formulierung:"Nach der Rechtsprechung sind wir gehalten, Sie auf folgende Rechtsbelehrung hinzuweisen"nicht relativiert.2. Bei Regreßansprüchen des Kfz-Haftpflichtversicherers gegen den (Mit-) Versicherten findet § 12 Abs. 3VVG ungeachtet des Direktanspruchs des Geschädigten gegen den Versicherer weiterhin Anwendung.3. Die in § 3 Nr. 10 PflVG geregelte Einschränkung der Verteidigung des Versicherungsnehmers gegenüber Rückgriffsansprüchen des Versicherers nach § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVG gilt sinngemäß auch für Mitversicherte.4. Ein Pkw-Fahrer, der auf einer 4 m breiten Landstraße vor einer Kuppe so weit auf der Fahrbahnmitte fährt, daß er 30-40 cm der linken Fahrbahnhälfte in Anspruch nimmt, verstößt gegen § 2 Abs. 2StVO.