OLG Hamm - Beschluss vom 03.03.2005
2 Ss OWi 817/04
Normen:
StVG § 25 Abs. 2a ;
Fundstellen:
DAR 2005, 460
NZV 2005, 495

Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des Betroffenen auf Urlaub für die Dauer des Fahrverbots

OLG Hamm, Beschluss vom 03.03.2005 - Aktenzeichen 2 Ss OWi 817/04

DRsp Nr. 2006/10292

Anforderungen an die Begründung der Verhängung eines Fahrverbots; Verweisung des Betroffenen auf Urlaub für die Dauer des Fahrverbots

»1. Der Tatrichter muss für seine Entscheidung, vom Fahrverbot nicht absehen zu wollen, eine eingehende, auf Tatsachen gestützte Begründung geben. 2. Zum erforderlichen Umfang der Ausführungen, wenn der Tatrichter den Betr. für die Dauer des Fahrverbotes auf "Urlaub" verweisen will.«

Normenkette:

StVG § 25 Abs. 2a ;
Fundstellen
DAR 2005, 460
NZV 2005, 495