Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der Einzelrichterin der 23. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main vom 13.9.2011 abgeändert.
Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung und unter Abweisung der Klage im Übrigen wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 111.708,11 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 4.8.2009 sowie weitere 3.089,01 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über Basiszinssatz seit 24.8.2010 zu zahlen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 1/10 und die Beklagte 9/10 zu tragen.
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