Anforderungen an den Sicherheitsabstand auf Bundesautobahnen
BGH, Urteil vom 23.04.1968 - Aktenzeichen VI ZR 17/67
DRsp Nr. 1994/5927
Anforderungen an den Sicherheitsabstand auf Bundesautobahnen
1. Grundsätzlich hat der Autofahrer - auch auf der Autobahn - von seinem Vordermann einen Abstand einzuhalten, der die von ihm in einer Sekunde zurückgelegte Strecke deutlich übersteigt.2. Ein Verstoß hiergegen kann, wenn er dazu führt, die Entschlußfreiheit des Vordermannes zu beeinträchtigen und diesen dadurch in eine gefährliche Lage zu bringen, den Vorwurf des Mitverschuldens an einem sich hieraus ergebenden Unfall begründen.
So zu 1 auch BGH v. 1.7.1961, VRS 21, 148 = VersR 1961, 757 = NJW 1961, 1588 = DAR 1961, 260 = MDR 1961, 867 = BGHSt 16, 145 OLG Karlsruhe v. 29 4.1969, VRS 37, 299 geht von mindestens 0,8 Sekunden aus.