Tatbestand:
Von der Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. abgesehen.
Entscheidungsgründe:
Die Berufung ist zulässig, aber sachlich nicht begründet.
Zu Recht und mit zutreffender Begründung, auf die gemäß § 543 Abs. 1 ZPO a.F. Bezug genommen wird, hat das Landgericht die Klage abgewiesen.