Auf die Berufung des Beklagten wird das am 9. August 2012 verkündete Urteil des Einzelrichters der 3. Zivilkammer des Landgerichts Itzehoe geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
I.
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