Auf die Berufung der Beklagten zu 3. wird das am 22. Juli 2014 verkündete Urteil des Einzelrichters der 1. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits - einschließlich der durch die Nebenintervention der Beklagten zu 3. verursachten Kosten - werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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