Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des 6. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 9. November 2018 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 2. Januar 2019 wird zurückgewiesen.
Die Beklagten haben die Kosten des Revisionsverfahrens zu tragen.
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