I.
Der Kläger begehrt in der Berufungsinstanz nur noch vom beklagten Land Ersatz für Schäden, die er infolge eines am 23. Juni 2003 umgestürzten Baumes an seinem Grundstück erlitten haben will. Wegen der tatsächlichen Feststellungen wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen (§ 540 Abs. 1 Nr. 1 ZPO).
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