AG Worms - Urteil vom 03.12.1992 (1 C 1050/91) - DRsp Nr. 1994/15999
AG Worms, Urteil vom 03.12.1992 - Aktenzeichen 1 C 1050/91
DRsp Nr. 1994/15999
Weisen neu gekaufte Winterreifen eine Lagerzeit von 2 Jahren auf, so sind sie nicht mehr fabrikneu. Mangels Eigenschaft der Neuwertigkeit hat der Käufer derartiger Reifen ein Recht auf Wandelung.