AG Wismar - Beschluß vom 26.05.1997 (13 Cs 286/96) - DRsp Nr. 1998/2780
AG Wismar, Beschluß vom 26.05.1997 - Aktenzeichen 13 Cs 286/96
DRsp Nr. 1998/2780
Eine Entscheidung nach § 69a Abs. 2StGB, wonach bestimmte Fahrzeugarten von der Sperrfrist zur Wiedererteilung der Fahrerlaubnis ausgenommen werden können, kann auch nach Rechtskraft des Urteils ergehen.