AG Westerburg - Beschluß vom 22.06.1994 (2104 Js 44451/93 jug. - 3 Ds) - DRsp Nr. 1995/3406
AG Westerburg, Beschluß vom 22.06.1994 - Aktenzeichen 2104 Js 44451/93 jug. - 3 Ds
DRsp Nr. 1995/3406
Die Messung mit dem Alkometertestgerät Nr. 7410 der Firma Draeger ist im Ergebnis keine ausreichende Beweisgrundlage. Vielmehr kommt ihr allenfalls ein Indizwert bei der Bestimmung der Blutalkoholkonzentration zur Tatzeit zu.