AG Senftenberg - Urteil vom 16.01.1996 (54 OWi 24 Js 1164/95) - DRsp Nr. 1996/22783
AG Senftenberg, Urteil vom 16.01.1996 - Aktenzeichen 54 OWi 24 Js 1164/95
DRsp Nr. 1996/22783
Es kann ausnahmsweise von der Verhängung eines Fahrverbots abgesehen werden, wenn eine innerorts begangene Geschwindigkeitsüberschreitung von 36 km/h in tiefer Nacht begangen wurde, der Betroffene nicht einschlägig vorbelastet und beruflich dringend auf seine Fahrerlaubnis angewiesen ist, wenn die Geldbuße erhöht wird.