AG Mölln - Urteil vom 28.03.1995 (757 Js 38190/94 - 2 Cs 4/95) - DRsp Nr. 1996/3916
AG Mölln, Urteil vom 28.03.1995 - Aktenzeichen 757 Js 38190/94 - 2 Cs 4/95
DRsp Nr. 1996/3916
Von der Sperre für die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis können bestimmt bezeichnete Kfz einer Firma ausgenommen werden, soweit sie ausschließlich innerhalb abgegrenzter Baustellengelände, auf denen die Firma tätig ist, gefahren werden.