AG Mayen - 29.05.1991 (2 C 75/91) - DRsp Nr. 1995/9505
AG Mayen, vom 29.05.1991 - Aktenzeichen 2 C 75/91
DRsp Nr. 1995/9505
Reguliert der Versicherer nach Vorlage eines Sachverständigengutachtens zum Unfallhergang und nach Prüfung der Rechtslage Schadenersatzansprüche des Unfallgegners des Versicherungsnehmers zur Vermeidung eines Prozeßrisikos, kann dies nicht als schuldhafte Vertragsverletzung angesehen werden.