AG Mainz - 17.03.1994 (9 C 1340/93) - DRsp Nr. 1996/29954
AG Mainz, vom 17.03.1994 - Aktenzeichen 9 C 1340/93
DRsp Nr. 1996/29954
Ein Gutachten, das Vorschäden an einem Kfz nicht exakt beschreibt und Ersatz von Zubehörteilen für notwendig erachtet, über die das Kfz nicht verfügte, ist nicht abnahmefähig und begründet daher keine Fälligkeit der Vergütung.