AG Lüdinghausen - Urteil vom 22.10.1991 (Cs 18 Js 1683/91) - DRsp Nr. 1994/15801
AG Lüdinghausen, Urteil vom 22.10.1991 - Aktenzeichen Cs 18 Js 1683/91
DRsp Nr. 1994/15801
Damit der Betroffene seine Arbeitsstelle erreichen kann, wird vom Fahrverbot das Führen von Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor ausgenommen. Angesichts der mäßigen Geschwindigkeit mit der diese Fahrzeuge nach Bauart und Zulassung zu fahren sind, ist die Ausnahme vertretbar.