AG Leipzig - 28.04.1994 (15 C 09554/93) - DRsp Nr. 1996/3947
AG Leipzig, vom 28.04.1994 - Aktenzeichen 15 C 09554/93
DRsp Nr. 1996/3947
Gespräche, die der Prozeßbevollmächtigte des Unfallgeschädigten mit einem Zeugen über den Unfallhergang führt, sind für sich nicht geeignet, eine Besprechungsgebühr auszulösen.