AG Kiel - Urteil vom 13.08.1974 (13 C 62/74) - DRsp Nr. 1994/15714
AG Kiel, Urteil vom 13.08.1974 - Aktenzeichen 13 C 62/74
DRsp Nr. 1994/15714
Bei Beurteilung der Frage, ob eine auf Ersatz von Unfallschaden gerichtete Klage verfrüht erhoben worden ist, muß davon ausgegangen werden, daß der Haftpflichtversicherung des Schädigers mindestens 2 Wochen Zeit zu lassen ist, um die Berechtigung der verfolgten Ansprüche zu prüfen und in ihrem Geschäftsbereich die Schadenregulierung abzuwickeln.