Für Vorrecht der im Kreuzungsbereich befindlichen Nachzügler im Querverkehr auch BGH NJW 1977, 1394; KG DAR 1978, 48. Bei Erzwingung des Vorrechtes gegenüber dem Nachzügler alleinige Haftung des ansonsten Vorfahrtsberechtigten und geradeaus Fahrenden ohne Mithaftung des Nachzüglers (OLG Düsseldorf VersR 1974, 841; KG DAR 1973, 216). Zur Abwägung bei unvorsichtigem Verhalten des Nachzüglers, insbesondere nicht ausreichender Beachtung des Gegenverkehrs vgl. BGH NJW 1971, 1407.
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