AG Hann.Münden - Urteil vom 10.04.1997 (4 OWi 85 Js 1198/9762/97) - DRsp Nr. 1998/18275
AG Hann.Münden, Urteil vom 10.04.1997 - Aktenzeichen 4 OWi 85 Js 1198/9762/97
DRsp Nr. 1998/18275
Von der Anordnung eines Regelfahrverbots wegen Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit kann abgesehen werden, wenn der Betroffene aus beruflichen Gründen (selbständiger Gerüstbauer) zur Sicherung seiner wirtschaftlichen Existenz auf die Fahrerlaubnis angewiesen ist.