Hinweis:
Mit der Höhe der nach § 632 Abs. 2 BGB für Privatgutachten geschuldeten Kfz-Sachverständigen-Vergütung müssen sich immer wieder die Amtsgerichte befassen, wie etwa aus dem »Rechtsdienst« des Bundesverbands der freiberuflichen u. unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V. hervorgeht; zwei Beispiele aus der zuletzt veröffentlichten Rechtsprechung (jeweils auf Klage des Sachverständigen gegen den Auftraggeber hin): AG Aachen (Urteil - 82 C 158/94 - 28.7.1994, in ZfS 1995, 16 - nur Leitsatz-Abdruck) - Honorar oberhalb der (zu niedrigen) Sätze des
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