AG Freiburg - Urteil vom 19.06.1991 (1 C 150/91) - DRsp Nr. 1994/15588
AG Freiburg, Urteil vom 19.06.1991 - Aktenzeichen 1 C 150/91
DRsp Nr. 1994/15588
Ein Geschädigter, der nur Fahrzeuge mit Automatik-Getriebe fährt, ist berechtigt, auch ein höherklassiges Automatik-Fahrzeug anzumieten, falls ein gleichklassiges Fahrzeug nicht verfügbar ist. Die Anmietung eines gleichklassigen Fahrzeugs mit Schaltgetriebe ist nicht zumutbar.