Im fraglichen Versicherungsvertrag ist ein vereinbarter 10 %iger Abschlag im Sinne von §
Die Aufwendungen für die fragliche Wegfahrsicherung muß der für einen Kfz-Totalschaden verantwortliche Schädiger ersetzen: ES Kfz-Schaden G-5/9, 12, 14.
Testen Sie "Die 100 typischen Mandate im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|