AG Erkelenz - Urteil vom 25.04.1997 (6 C 476/96) - DRsp Nr. 1998/2888
AG Erkelenz, Urteil vom 25.04.1997 - Aktenzeichen 6 C 476/96
DRsp Nr. 1998/2888
Ein als neu verkaufter Personenkraftwagen mit einer Lagerzeit von 28 Monaten seit Produktion kann nicht mehr als Neuwagen angesehen werden. Dieser Mangel (§ 459 Abs. 1BGB) rechtfertigt ungeachtet eines etwa gewährten Preisnachlasses eine Kaufpreisminderung (§ 462BGB) um 15 %.