AG Dortmund - Urteil vom 08.10.1991 (90 OWi 42 Js 1500/91) - DRsp Nr. 1994/15512
AG Dortmund, Urteil vom 08.10.1991 - Aktenzeichen 90 OWi 42 Js 1500/91
DRsp Nr. 1994/15512
Die Geschwindigkeitsschätzung durch einen Polizeibeamten kann bei Hinzutreten objektiver Umstände (lautes Aufheulen des Motors, Geschwindigkeit der übrigen Verkehrsteilnehmer) als hinreichend zuverlässig für eine Verurteilung angesehen werden.