AG Celle - Urteil vom 13.06.1997 (22 OWi 241 Js 2488/97 - 182/97) - DRsp Nr. 1998/10226
AG Celle, Urteil vom 13.06.1997 - Aktenzeichen 22 OWi 241 Js 2488/97 - 182/97
DRsp Nr. 1998/10226
Ein atypischer Rotlichtverstoß liegt nicht vor, wenn ein Fahrzeugführer mitten in der Rotphase in eine Kreuzung einfährt, wobei er aufgrund blendender Sonneneinstrahlung der Ansicht ist, die Lichtzeichenanlage sei auf Grünlicht umgesprungen. Da von einem durchschnittlich sorgfältigen Kraftfahrer ein Mindestmaß an Konzentration verlangt werden kann und muß, liegt ein Regelfall eines groben Verstoßes gem. § 2 Abs. 1 Nr. 4BKatV vor.